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Das Rechtliche muss auch sein.
 

Allgemeine Liefer- und Geschaeftsbedingungen für pb press und Internetmovie für nicht Lizenzfreies Material

Vorbemerkung / Zweck
Alle Angebote, Lieferungen und elektronischen Uebermittlungen, sowie die Ueberlassung der Nutzungsrechte erfolgen freibleibend und nicht exklusiv ausschliesslich zu den nachstehenden Geschaeftsbedingungen. Abweichenden Geschaefts- oder Bestellbedingungen des Bestellers ist hiermit widersprochen. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch die ungeoeffnete Ruecksendung unseres Bildmaterial innerhalb von 48 Stunden Gueltigkeit.
Der Zweck einer jeden Bildlieferung ist die honorarpflichtige Ueberlassung von Nutzungsrechten an Fotos und bildlichen Darstellungen zu einem vor der Verwendung genau bestimmten Zweck. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der Nutzungsart, so gilt das Nutzungseinverstaendnis als nicht erteilt und pb press ist von Schadenersatzanspruechen Dritter freigestellt. Persoenlichkeitsrechte der abgebildeten Personen, insbesondere von Personen der Zeitgeschichte, werden von pb press nicht vertreten.

2. Eigentum
Bildmaterial, das grundsaetzlich nur leihweise fuer eine begrenzte Zeit Ueberlassen wird, bleibt immer Eigentum vo pb press. Nutzungsrechte gelten erst nach Eingang des Honorars als Uebertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Bildmaterial, Kopien davon, Lithos, elektronische Kopien und Datentraeger, oder andere druckfaehige Vorlagen, die aus von pb press gelieferten Bildern bestehen oder diese enthalten, weiterzugeben. Er haftet bei Missbrauch gesamtschuldnerisch.

3. Haftung
Haftbar ist in jedem Falle der Besteller, auch wenn er im Auftrag Dritter handelt. Er wird insbesondere in folgenden Faellen haftbar gemacht:

· Verletzung der Persoenlichkeitsrechte der abgebildeten Personen: Der Bildverwender hat das Persoenlichkeitsrecht der abgebildeten Personen zu achten. Er ist verpflichtet vor der Veroeffentlichung eine entsprechende Freigabe einzuholen.
· Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist unzulaessig. Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechtes.
4. Kosten
Jede Bildverwendung ist honorarpflichtig. Die Hoehe der Honorare richtet sich nach der Art der Verwendung. Sollten diese aus irgendwelchen Gruenden nicht Vertragsbestandteil geworden sein, gelten die in der aktuellen Honoraruebersicht der MFM genannte Preise. Die Moeglichkeit individueller Preisabsprachen bleibt gegeben. Der Besteller ist verpflichtet die zur Abrechnung notwendigen Angaben zu machen.
Die Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Verwendung fuer Layoutzwecke ist anzuzeigen und kostenpflichtig.

5. Sonstiges
Eine Urheberbezeichnung / Quellennachweis (Fotonachweis) im Sinne des §13 UrhG wird so verlangt, dass kein Zweifel an der Herkunft des Bildes moeglich ist. Bei Unterlassung des Vermerkes wird ein Zuschlag von 200% zum Honorar verlangt. Der Besteller / Verwender ist verpflichtet, zwei vollstaendige Belegexemplare mit Anstrich kostenlos unaufgefordert zur Verfuegung zu stellen. Saemtliche Nebenrechte bleiben vorbehalten.
Gerichtsstand und Erfuellungsort ist, soweit gesetzlich zulaessig, fuer beide Seiten Speyer am Rhein. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.